AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Claudia Neumeister
§ 1 Vertragsgegenstand
Hiermit werden zwischen Personaltrainer Claudia Neumeister und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten (im Studio, im Freien, sonstigen Sportanlagen, zu Hause, zu Fitnessreisen etc.) gelten, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Claudia Neumeister übt die Tätigkeit unter dem Titel "Erstellung von Trainingskonzepte für gesundheitsbewusste Personen" aus. Der Status ist der eines freien Gewerbes. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bei Claudia Neumeister diese AGB.
§ 2 Leistungen
1. Personal Trainerin Claudia Neumeister verpflichtet sich die Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
2. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt normalerweise 60 Minuten. Art, Umfang und Ort der Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.
§ 3 Terminvereinbarung / Stornierung
1. Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung, diese vereinbarten Termine gelten als verbindlich, deshalb sollten zuvor gebuchte Trainingsstunden bei Nichtinanspruchnahme bis 48 Stunden vor Trainingstermin abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung wird diese in Rechnung gestellt.
2. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird ebenfalls das Honorar für eine Trainingseinheit berechnet. Gem. § 6 Abs 1 Z 27 UstG sind die Honorare umsatzsteuerfrei.
3. Bei Krankheit und daraus resultierender Trainingsabsage, muss der Trainerin nach Möglichkeit 12 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin informiert werden.
4. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage von der Personal Trainerin können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
5. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
6. Sobald ein Outdoor Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt schlechtes Wetter ist, kann der Termin durch Claudia Neumeister abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist für temperatur- und wettergerechte Kleidung, sowie für Verköstigung selbst zuständig und verantwortlich.
§ 4 Kosten & Bezahlung
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Das Erstgespräch ist um 50% auf den regulären Stundenpreis ermäßigt. (Dauer 1 Stunde
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) Das Honorar ist mittels Bank oder bar prompt bei Rechnungserhalt zu bezahlen.
2. Das Honorar für alle Trainingseinheiten (TE) ergibt sich aus der aktuellen Preisliste, welche direkt bei Claudia Neumeister zu erfragen ist. Gutscheine und Trainingsblöcke müssen ab Ausstellungsdatum binnen 6 Monaten eingelöst werden. Trainingsblöcke für Outdoortrainings/zirkel sind für eine Saison (Frühling bis Herbst) gültig.
3. Die Kosten sind vor der ersten TE in bar zu bezahlen.
4. Der Kunde erhält eine Rechnung mit Leistungsbeschreibung und Auflistung aller Trainingsstunden.
5. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.
§ 5 Sonstige Kosten
1. Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.
2. Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt oder Physiotherapeuten, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.
3. Anfahrtskosten sind bis zum 4. Km frei. Ab dem 5.Km wird Kilometergeld lt. aktuellen Tarifen für Hin- und Rückfahrt verrechnet
Andere Tarifgestaltung der An- und Abfahrt durch individuelle Vereinbarung möglich.
4. Ist eine Begleitung durch den Personal-Trainer auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.
§ 6 Sporttauglichkeit
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für alle sportlichen Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Personaltraining von Claudia Neumeister eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Kunde, sportgesund zu sein. Weiterhin versichert der Kunde, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. (dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten). Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sollte sofort berichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Besonders bei Messverfahren wird der Kunde darauf hingewiesen, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur gewährleistet werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z. Bsp.: Herzschrittmacher) im Körper befinden.
2. Alle Fragen zum derzeitigen / bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.
§ 7 Allgemeines
1. Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, wird vor Trainingsbeginn ein Fitness-Check durchgeführt.
2. Die Teilnahme an den Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden.
§ 8. Urheberrechte / Veröffentlichungen
Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von der Homepage oder Trainingsplänen liegt ausschließlich bei Claudia Neumeister. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Claudia Neumeister.
§ 9 Sonstige Vereinbarungen
1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail.
2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Aktueller Stand 10.10.2020 Tippfehler und Änderungen vorbehalten